Kircheneintritt

Bist du aus dem Schiff gefallen,
tritt wieder herein.
Martin Luther

Es gibt viele Gründe, (wieder) in die Evangelische Kirche einzutreten. Was auch immer Sie persönlich zum (Wieder-) Eintritt bewegt: Herzlich willkommen! Wir freuen uns auf Sie!

An wen muss ich mich wenden?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder wenden Sie sich an den Pfarrer an Ihrem Wohnort oder an die Kircheneintrittsstelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Bringen Sie zum Wiedereintritt bitte Ihre Taufurkunde, ggf. die Austrittsbescheinigung und den Personalausweis mit.

Werde ich noch einmal getauft?
Nein, man wird nur einmal getauft, und die Taufe bleibt ein Leben lang wirksam - daran ändert auch ein Kirchenaustritt nichts. Sollten Sie nicht getauft sein, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, mit Ihnen besprechen.

Und wenn ich einer anderen Konfession angehöre?
Vor dem Eintritt muss für diese Mitgliedschaft der Austritt erklärt werden. Dies geschieht auf dem Standesamt Ihres Wohnortes.

Was bespreche ich mit dem Pfarrer?
Alles, was Ihnen am Herzen liegt und was Sie wissen wollen. Das Eintrittsgespräch fällt wie alle seelsorgerlichen Gespräche unter die Schweigepflicht des Pfarrers.

Was kostet der Eintritt?
Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie - sofern Sie Einkommen haben - kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer beträgt 8% von Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer. Dazu kommt das jährliche Kirchgeld zwischen 5 Euro und 100 Euro, bei dem man sich je nach Einkommen selbst einstuft.

Wer erfährt alles davon?
Der Pfarrer - und das Einwohnermeldeamt.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, finden Sie hier weitere Informationen rund um den Kircheneintritt.